Unser Bulli kann ausgeliehen werden!

Mitgliedsorganisationen des SJR können kostenlos unseren Bulli ausliehen.

Fragt gerne Termine an. Ihr erhaltet dann von unserem Bulli-Beauftragten Joachim Hentschel eine Nachricht.

 

Alles weitere könnt ihr in den Ausleihbedingungen (s.u.) lesen oder auch Joachim fragen.

Unser Bulli ...

Telefon: ??

E-Mail: bulli@sjr-osnabrueck.de

Anschrift: Markuskirche, Julius-Heywinkel-Weg 2, 49076 Osnabrück

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Überlassungsbedingungen

für die Nutzung des „Verbandsmobils“ des Fachbereiches Kinder, Jugendliche & Familien der Stadt Osnabrück 

Standort: Markuskirche, Julius-Heywinkel-Weg2, 49076 Osnabrück

Wer kann das Fahrzeug ausliehen?

1

Das Fahrzeug wird nur den Mitgliedsverbänden des StadtJugendRing Osnabrück e.V. überlassen und von diesem verwaltet. Ausnahmen beschließen im Einzelfall Vorstand und Hauptausschuss des StadtJugendRinges.

Reservierungen

2

Eine Anfrage für Ferientermine (Zeugnis-, Oster-, Christi-Himmelfahrt-, Pfingst-, Sommer-, Herbst-, Weihnachtsferien etc.) hat schriftlich bis zum 15.01. des entsprechenden Jahres an info@sjr-osnabrueck.de zu erfolgen. Diese Anfragen werden gesammelt und zur Jahresvollversammlung verkündet der Vorstand, welcher Verband zu welcher Zeit den Bulli ausleihen kann. Der Vorstand versucht möglichst viele Tage in den Ferien auszureizen und eine abwechslungsreiche Vergabe zu gewährleisten.

 

Die Reservierung des Bullis kann (für alle anderen Termine) nur über die E-Mail Adresse bulli@sjr-osnabrueck.de erfolgen.

 

Bei Reservierungsanfragen sind Ziel und Zweck der Fahrt anzugeben, der Zeitraum, in dem das Fahrzeug benötigt wird sowie Name der Fahrer:innen und die E-Mail-Adresse , zu der die Bestätigung geschickt werden soll.

Reservierungen

2

Eine Anfrage für Ferientermine (Zeugnis-, Oster-, Christi-Himmelfahrt-, Pfingst-, Sommer-, Herbst-, Weihnachtsferien etc.) hat schriftlich bis zum 15.01. des entsprechenden Jahres an info@sjr-osnabrueck.de zu erfolgen. Diese Anfragen werden gesammelt und zur Jahresvollversammlung verkündet der Vorstand, welcher Verband zu welcher Zeit den Bulli ausleihen kann. Der Vorstand versucht möglichst viele Tage in den Ferien auszureizen und eine abwechslungsreiche Vergabe zu gewährleisten.

 

Die Reservierung des Bullis kann (für alle anderen Termine) nur über die E-Mail Adresse bulli@sjr-osnabrueck.de erfolgen.

 

Bei Reservierungsanfragen sind Ziel und Zweck der Fahrt anzugeben, der Zeitraum, in dem das Fahrzeug benötigt wird sowie Name der Fahrer:innen und die E-Mail-Adresse , zu der die Bestätigung geschickt werden soll.

Reservierungen

2

Eine Anfrage für Ferientermine (Zeugnis-, Oster-, Christi-Himmelfahrt-, Pfingst-, Sommer-, Herbst-, Weihnachtsferien etc.) hat schriftlich bis zum 15.01. des entsprechenden Jahres an info@sjr-osnabrueck.de zu erfolgen. Diese Anfragen werden gesammelt und zur Jahresvollversammlung verkündet der Vorstand, welcher Verband zu welcher Zeit den Bulli ausleihen kann. Der Vorstand versucht möglichst viele Tage in den Ferien auszureizen und eine abwechslungsreiche Vergabe zu gewährleisten.

 

Die Reservierung des Bullis kann (für alle anderen Termine) nur über die E-Mail Adresse bulli@sjr-osnabrueck.de erfolgen.

 

Bei Reservierungsanfragen sind Ziel und Zweck der Fahrt anzugeben, der Zeitraum, in dem das Fahrzeug benötigt wird sowie Name der Fahrer:innen und die E-Mail-Adresse , zu der die Bestätigung geschickt werden soll.

 

Terminabsprachen müssen bis spätestens drei Tage vor der Abholung vorgenommen werden. Das Fahrzeug ist spätestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Ansonsten erlischt die Entleih-Vereinbarung und das Fahrzeug kann vom Stadtjugendring anderweitig vergeben werden.

 

Bei der Terminvereinbarung ist die Handy-Nummer der Fahrer:innen anzugeben.

Während & Nach der Fahrt

3

Fahre:innen müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens) der „Klasse B“ sein. Dieser muss bei Abholung des Fahrzeuges vorgezeigt werden.

 

Das im Fahrzeug liegende Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß auszufüllen.

 

Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand (innen und außen) und mit vollem Tank wieder abzugeben. Muss das Fahrzeug nach der Rückgabe von Dritten gereinigt werden, so werden dem Verband, der das Fahrzeug zuletzt benutzt hat, hierfür bis zu € 75,00 in Rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, so werden dem Verband, der das Fahrzeug zuletzt benutzt hat, neben den tatsächlichen Treibstoffkosten € 10,00 für die Betankung in Rechnung gestellt.

 

Die Kontrolle des Luftdrucks, des Ölstandes sowie die Überprüfung des Kühlwassers obliegen den Fahrer:innen.

 

Das Fahrzeug ist auf dem Parkplatz der evangelisch-lutherischen Markuskirche, Julius-Heywinkel-Weg 2, 49076 Osnabrück untergestellt. Dort wird es vom entleihenden Verband abgeholt und auch wieder dorthin zurückgebracht. Die entsprechenden Termine werden mit dem Verband abgesprochen und sind unbedingt einzuhalten.

Unfälle / Beschädigungen

4

Bei Unfällen mit Sach- und/oder Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen.

 

Ein Schaden an dem Fahrzeug ist unverzüglich beim Stadtjugendring anzuzeigen unter der Kontakt-Nummer, die bei der Überlassung vereinbart wird.

 

Für das Fahrzeug bestehen eine Haftpflicht-, eine Insassen-Unfall- und eine Vollkasko-Versicherung bei der Stadt Osnabrück.

Stand: Mai 2025

 

Bei Fragen, wenn Dich gerne an Joachim Hentschel (bulli@sjr-osnabrueck.de) oder an Josy Iding (info@sjr-osnabrueck.de).

Wenn Du Änderungswünsche oder Kritik äußern möchtest, dann kontaktiere uns.

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